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   BGH, 23.02.1984 - III ZR 164/83   

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https://dejure.org/1984,15739
BGH, 23.02.1984 - III ZR 164/83 (https://dejure.org/1984,15739)
BGH, Entscheidung vom 23.02.1984 - III ZR 164/83 (https://dejure.org/1984,15739)
BGH, Entscheidung vom 23. Februar 1984 - III ZR 164/83 (https://dejure.org/1984,15739)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der fristlosen Kündigung von Kontokorrentkrediten - Voraussetzungen für die Forderung der Zahlung eines Kontokorrentsaldos - Rückzahlungeines Kontokorrentsaldos im Laufe einer Rechnungsperiode

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BGH, 23.02.1984 - III ZR 164/83
    Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Krohn und die Richter Dr. Tidow, Boujong, Dr. Engelhardt und Dr. Halstenberg am 23. Februar 1984 gemäß § 554 b Abs. 1 ZPO in der Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht (Beschluß vom 11. Juni 1980 1 PBvU 1/79 - NJW 1981, 39) beschlossen :.
  • BGH, 25.09.1975 - VII ZR 179/73

    Auslegung eines Vertrages durch das Revisionsgericht

    Auszug aus BGH, 23.02.1984 - III ZR 164/83
    Der abschließende dritte Satz des Schreibens, "die sonstigen mit Ihnen getroffenen Vereinbarungen bleiben unverändert bestehen" stellte ersichtlich - mangels einer Auslegung durch das Berufungsgericht kann der Senat diese nachholen (BGHZ 65, 107, 112) [BGH 25.09.1975 - VII ZR 179/73] - nur klar, daß die Geschäftsbeziehungen im übrigen unverändert blieben.
  • BGH, 10.11.1977 - III ZR 39/76

    Fristlose Kündigung von Krediten durch die Bank ohne vorherige Warnung oder

    Auszug aus BGH, 23.02.1984 - III ZR 164/83
    Auch liegt nichts dafür vor, daß eine grundsätzlich nicht erforderliche vorherige Abmahnung hier aus besonderen Gründen geboten gewesen wäre (vgl. Senatsurteil vom 10. November 1977 - III ZR 39/76 = WM 1978, 234, 236).
  • BGH, 05.05.1983 - III ZR 187/81

    Anspruch auf Rückerstattung eines Darlehens und vereinbarungsgemäße Verzinsung

    Auszug aus BGH, 23.02.1984 - III ZR 164/83
    Nach der Rechtsprechung (Senatsurteil vom 5. Mai 1983 - III ZR 187/81 = WM 1983, 704, 705 und BGHZ 49, 24, 26 f.) muß, wer als Kläger Zahlung eines Kontokorrentsaldos verlangt, ohne ein Saldoanerkenntnis des Beklagten zu behaupten, die der Saldoberechnung zugrunde liegenden Forderungen so substantiiert darlegen, daß dem Gericht eine vollständige rechnerische und rechtliche Überprüfung möglich ist.
  • BGH, 02.11.1967 - II ZR 46/65

    Verjährung beim Kontokorrent

    Auszug aus BGH, 23.02.1984 - III ZR 164/83
    Nach der Rechtsprechung (Senatsurteil vom 5. Mai 1983 - III ZR 187/81 = WM 1983, 704, 705 und BGHZ 49, 24, 26 f.) muß, wer als Kläger Zahlung eines Kontokorrentsaldos verlangt, ohne ein Saldoanerkenntnis des Beklagten zu behaupten, die der Saldoberechnung zugrunde liegenden Forderungen so substantiiert darlegen, daß dem Gericht eine vollständige rechnerische und rechtliche Überprüfung möglich ist.
  • BGH, 29.01.1979 - II ZR 148/77

    Genehmigungsfiktion in den AGB der Sparkassen bei Tageskontoauszügen

    Auszug aus BGH, 23.02.1984 - III ZR 164/83
    Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann die Rückzahlung eines überzogenen Kredites auch während des Laufs einer Rechnungsperiode des Kontokorrents verlangt werden (vgl. BGH Urteil vom 29. Januar 1979 - II ZR 148/77 = WM 1979, 417, 419 m.w.Nachw.).
  • BGH, 10.01.1980 - III ZR 108/78

    Inanspruchnahme aus einem Darlehensvertrag - Vorliegen eines tatsächlich

    Auszug aus BGH, 23.02.1984 - III ZR 164/83
    Die Klägerin widersprach mit der Kündigung daher nicht ihrem bisherigen Verhalten in unzulässiger Weise (zu dieser negativen Voraussetzung einer Kündigung aus wichtigem Grund vgl. Senatsurteil vom 10. Januar 1980 - III ZR 108/78 = WM 1980, 380).
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